Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Einleitung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Reisenden und uns als Ihrem Reiseveranstalter. Mit einer Anmeldung auf dieser Website bietet der Teilnehmer uns oder einem unserer Kooperationspartner verbindlich den Abschluss eines Vertrages an. Sollte der Veranstalter nur als Vermittler für eine Reise auftreten, gelten die AGB des jeweiligen Leistungserbringers. Bitte lesen Sie die AGB sorgfältig durch, da sie maßgeblich für Ihre Rechte und Pflichten im Rahmen unserer Reiseangebote sind. Mit Ihrer Buchung erkennen Sie diese AGB als verbindlich an.

Die Anmeldung kann schriftlich oder elektronisch vorgenommen werden und gilt für den Anmelder sowie für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer. Der Anmelder steht für die Vertragsverpflichtungen aller genannten Personen ein, als wären es seine eigenen. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung durch uns zustande. Weicht der Inhalt der Bestätigung von der Anmeldung ab, gilt dies als neues Angebot. Der Vertrag auf Grundlage dieses neuen Angebots kommt zustande, wenn der Anmelder dieses innerhalb von 5 Tagen annimmt.

Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtreisepreises innerhalb von 5 Werktagen fällig. Mit dem Eingang der Anzahlung wird die Buchung wirksam. Der Restbetrag muss spätestens 7 Tage vor Reisebeginn vollständig beglichen werden. Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 20 Tage vor Reisebeginn) ist der gesamte Reisepreis sofort fällig. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, wird die Buchung storniert.

Die Zahlungen können per Überweisung auf das folgende Konto entrichtet werden:
KARMA SURF SCHOOL
IBAN: MA64 3508 1000 0000 0012 5954  6046
BIC:    ABBMMAMC

Die Teilnahme an unseren Reisen setzt eine gute gesundheitliche Verfassung voraus. Der Teilnehmer erklärt ausdrücklich, dass aus medizinischer Sicht keine Bedenken gegen die Ausübung der angebotenen Sportarten bestehen. Für minderjährige Teilnehmer besteht keine Aufsichtspflicht. Die Teilnahme an Kursen, Freizeitangeboten, die Anreise und der Aufenthalt erfolgen auf eigene Verantwortung. Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Fremdleistungen (z.B. Flüge, Ausflüge). Gefahren, die mit dem Sport- und Freizeitangebot verbunden sind, werden bewusst in Kauf genommen. Der Veranstalter haftet nicht für Verluste oder Schäden an Eigentum. Schäden, die durch grob fahrlässige Behandlung der zur Verfügung gestellten Ausrüstung entstehen, sind vom Teilnehmer zu ersetzen. Die Haftung des Veranstalters bei Schadensersatzansprüchen ist auf das Dreifache des Rechnungsbetrags der gebuchten Leistungen beschränkt.

Es gelten die Leistungsbeschreibungen in der Website www.karma-surf.com sowie dem jeweils geltenden Katalog und aus den darauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Karma Surf behält sich ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen nach Vertragsabschluss Änderungen vorzunehmen. Karma Surf ist verpflichtet, den Kunden von Leistungsänderungen möglichst unverzüglich in Kenntnis zu setzen, sofern die Änderungen nicht lediglich geringfügig sind. Im Falle einer nachträglichen Änderung einer wesentlichen Leistung seitens Karma Surf hat Karma Surf den Teilnehmer unverzüglich, spätestens jedoch 10 Tage vor Anreise, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Änderungen im geplanten Veranstaltungsverlauf sind aufgrund des Leistungsangebots nicht immer auszuschließen. An- und Abreise sind von den Teilnehmern selbständig in eigener Verantwortung zu organisieren und gehören nicht zur Leistung von Karma Surf.

Die vertraglichen Leistungen umfassen alle in der Buchungsbestätigung aufgeführten Leistungen, einschließlich Unterkunft, Verpflegung und eventuellen Aktivitäten, sofern diese im Reisepreis enthalten sind. Optionale Zusatzleistungen wie Ausflüge oder spezielle Aktivitäten, die nicht im Reisepreis enthalten sind, werden separat in Rechnung gestellt.

Falls es während der Reise zu nicht erheblichen Abweichungen wie wetterbedingten Änderungen oder unvorhergesehenen organisatorischen Anpassungen kommt, besteht kein Anspruch auf Preisminderung oder Schadensersatz, es sei denn, die Änderungen wurden vom Reiseveranstalter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

Für bestimmte Reiseleistungen (z. B. Unterkünfte, Mietwagen oder Ausrüstungen) kann der Reiseveranstalter eine Kaution verlangen. Die Höhe der Kaution wird dem Reisenden vor Vertragsabschluss mitgeteilt und ist spätestens bei Antritt der Reise zu hinterlegen. Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe bzw. Nutzung des Leistungsgegenstands und nach Abzug etwaiger Schäden oder ausstehender Kosten zurückerstattet. Sollte ein Schaden festgestellt werden, behält sich der Veranstalter vor, entsprechende Beträge von der Kaution einzubehalten.

Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um mögliche Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Insbesondere hat der Reisende Beanstandungen unverzüglich dem Reiseleiter oder dem Veranstalter mitzuteilen. Kommt der Reisende dieser Pflicht nicht nach, entfällt ein Anspruch auf Minderung oder Schadensersatz, sofern eine zumutbare Abhilfe möglich gewesen wäre.

Der Kunde kann jederzeit vor Anreise bzw. Reisebeginn von den gebuchten Leistungen zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Der Kunde muss den Rücktritt schriftlich oder fernschriftlich erklären. Die Abmeldung wird wirksam ab dem Tag, an dem sie beim Reiseveranstalter eintrifft.

Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder tritt er die Reise/Leistungen nicht an, so kann der Reiseveranstalter Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und seine Aufwendungen verlangen. Die Höhe der Stornogebühren richtet sich nach dem Zeitpunkt des Rücktritts:

Bis 30 Tage vor Reisebeginn: kostenlos
29 bis 14 Tage vor Reisebeginn: 20 % des Reisepreises
13 bis 3 Tage vor Reisebeginn: 80% des Reisepreises
Weniger als 3 Tage vor Reisebeginn oder bei Nichterscheinen: 100% des Reisepreises

Umbuchungswünsche des Kunden werden, sofern möglich, berücksichtigt und mit einer Pauschale von 30,- EUR berechnet. Ein Anspruch auf Umbuchung besteht jedoch nicht.

Bis zur Anreise kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter für die Rechte und Pflichten aus seinem Vertrag eintritt. Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten aus wichtigem Grund widersprechen. Für Umbuchungen wird eine Bearbeitungsgebühr von 30,- EUR erhoben. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften dieser und der ursprünglich gebuchte Kunde gegenüber dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Rechnungsbetrag sowie etwaige durch den Eintritt des Dritten entstehende Mehrkosten.

Karma Surf kann in folgenden Fällen vom Vertrag zurücktreten:

a) Vor Anreise des Teilnehmers: Bis 10 Tage vor Anreise, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 4 Personen nicht erreicht wird. In diesem Fall ist Karma Surf verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Leistungen hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Rechnungsbetrag unverzüglich zurück.

b) Nach Anreise des Teilnehmers: Karma Surf kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Teilnehmer die Durchführung der angebotenen Leistungen ungeachtet einer Abmahnung durch Karma Surf oder deren Vertreter nachhaltig stört (z. B. den Anweisungen der Kursleiter nicht Folge leistet) oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In diesem Fall bleibt der Anspruch auf den gezahlten Rechnungsbetrag erhalten.

c) Höhere Gewalt: Bei unvorhersehbaren Ereignissen wie Naturkatastrophen oder politischen Unruhen kann der Reiseveranstalter ebenfalls vom Vertrag zurücktreten. Der Reisende erhält den vollen Reisepreis zurück, weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, bestehen nicht.

Wird die Leistungserbringung infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. In diesem Fall kann Karma Surf für die bereits erbrachten oder noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausgeschlossen.

Der Reiseveranstalter gewährleistet, dass die Reiseleistungen den vertraglich vereinbarten Beschreibungen entsprechen. Sollten während der Reise Mängel auftreten, ist der Reisende verpflichtet, diese unverzüglich dem Reiseveranstalter oder der örtlichen Reiseleitung anzuzeigen, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Der Reisende kann Ansprüche auf Minderung des Reisepreises geltend machen, sofern der Mangel nicht behoben wird. Gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben unberührt. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

  1. Ausschluss von Ansprüchen: Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistungen sind innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise schriftlich beim Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Reisende ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war.
  2. Verjährung: Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren in zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach den vertraglichen Vereinbarungen enden sollte. Sobald der Teilnehmer seine Ansprüche geltend gemacht hat, ist die Verjährungsfrist so lange ausgesetzt, bis Karma Surf die Ansprüche ablehnt.

Der Reisende ist selbst dafür verantwortlich, alle für die Reise notwendigen Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften einzuhalten und die erforderlichen Dokumente mitzuführen. Karma Surf wird die Kunden vor der Abreise über alle wichtigen Änderungen der in der Reisebeschreibung genannten allgemeinen Vorschriften informieren. Der Teilnehmer ist für die Einhaltung aller wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich, und alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften entstehen, gehen zu seinen Lasten, außer bei schuldhafter Falsch- oder Nichtinformation durch Karma Surf.

Für Teilnehmer ohne deutsche Staatsangehörigkeit besteht die Pflicht, sich beim zuständigen Konsulat über die notwendigen Bestimmungen zu informieren. Werden Einreisevorschriften einzelner Länder vom Teilnehmer nicht eingehalten oder ein Visum nicht rechtzeitig aufgrund des Verschuldens des Teilnehmers erteilt, so kann Karma Surf den Teilnehmer mit entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.

Es wird dringend empfohlen, für die Dauer der Reise eine ausreichende Kranken-, Unfall- und Reiserücktrittskostenversicherung sowie eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen. Der Abschluss solcher Versicherungen liegt in der Verantwortung des Reisenden.

Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Mündliche Absprachen sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Der Reiseveranstalter tritt bei bestimmten Leistungen (z. B. Flüge, Ausflüge oder Mietwagen) lediglich als Vermittler auf. Die Erbringung dieser Leistungen erfolgt durch Dritte, auf die der Reiseveranstalter keinen direkten Einfluss hat. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung dieser Fremdleistungen liegt beim jeweiligen Anbieter. Für eventuelle Leistungsstörungen, Änderungen oder Mängel in vermittelten Fremdleistungen haftet der Veranstalter nur, wenn diese auf einem eigenen Verschulden beruhen.

  1. Einwilligung zur Nutzung
    Mit der Teilnahme an der Reise erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass der Veranstalter Fotos und Videos, die während der Reise erstellt werden, für eigene Marketingzwecke (z. B. Website, Social Media, Prospekte) verwenden darf, sofern keine berechtigten Interessen des Kunden entgegenstehen.
  2. Widerruf der Einwilligung
    Der Kunde hat das Recht, die Einwilligung jederzeit schriftlich zu widerrufen. In diesem Fall werden keine weiteren Aufnahmen des Kunden veröffentlicht.
  3. Nutzungsrechte Dritter
    Sollten auf den Bildern Dritte abgebildet sein, sichert der Kunde zu, deren Einwilligung zur Verwertung eingeholt zu haben.

Gerichtsstand ist Tiznit, Marokko.