FAQ

Hier findest Du alle Antworten auf Deine Fragen

Ein Cannabis Social Club ist ein nicht kommerzieller Verein, der den kollektiven Anbau von Cannabis in limitierten Mengen organisiert, um den persönlichen Bedarf der Mitglieder zu decken. Das Konzept wurde 2005 von der paneuropäischen Organisation ENCOD (European Coalition for Just and Effective Drug Policies) vorgeschlagen, um volljährigen Personen den legalen Anbau und Besitz von Cannabis als Rauschmittel zu ermöglichen.

Mit der Legalisierung von Cannabis verfolgt die Bundesregierung mehrere Ziele. Einerseits soll der unkontrollierte Handel und Konsum, der durch den Schwarzmarkt entstanden ist, eingedämmt werden. Andererseits soll eine Möglichkeit zur Qualitätssicherung und Regulierung des Konsums geschaffen werden. Dies soll dazu beitragen, die Weitergabe von verunreinigtem Cannabis zu verhindern und sicherzustellen, dass der Gesundheitsschutz verbessert wird. Weitere Ziele der Legalisierung sind, eine bessere Aufklärung und Prävention im Bereich des Cannabisgebrauchs zu fördern sowie den Kinder- und Jugendschutz zu stärken.

Der Deutsche Bundestag hat am 23. Februar 2024 das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz) beschlossen. Das Cannabisgesetz sieht vor, den privaten Eigenanbau von Cannabis zu nicht-medizinischen Zwecken durch Erwachsene zum Eigenkonsum sowie den gemeinschaftlichen, nicht-gewerblichen Eigenanbau in Anbauvereinigungen zum Eigenkonsum zu legalisieren. Am 22. März 2024 hat der Bundesrat das Cannabisgesetz beraten und gebilligt. Das Gesetz war nicht zustimmungsbedürftig im Bundesrat. Das Inkrafttreten ist in zwei Stufen vorgesehen: Das Cannabisgesetz tritt überwiegend am 1. April 2024 in Kraft. Das Inkrafttreten der Regelungen zu Anbauvereinigungen und zum gemeinschaftlichen Eigenanbau in Anbauvereinigungen erfolgt in einer zweiten Stufe am 1. Juli 2024. Ab Inkrafttreten am 1. April 2024 können Erwachsene in Deutschland legal einen Joint rauchen. Bis dahin bleibt Cannabis weiterhin verboten.

Du kannst Cannabis entweder daheim anbauen (bis zu 3 Pflanzen) oder über eine Mitgliedschaft in einem CSC beziehen.

Um Mitglied bei GrowFarm zu werden, kannst Du Dich, ganz unverbindlich, auf unsere Warteliste setzen. In einem zweiten Schritt lernen wir uns kennen und wenn alles passt, wirst du Mitglied in der Farm. Die Mitgliederzahl ist auf 500 Personen beschränkt – warte also nicht zu lange. Hier geht es zum Formular.

Der monatliche Mitgliedsbeitrag beträgt 10 € – Du kannst ihn monatlich oder jährlich entrichten. Hinzu kommt eine einmalige Aufnahmegebühr von 150 €, die uns dabei hilft, einen Teil der Anfangsinvestitionen zu decken.

Nein.
Zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag wird eine an den Bedarf angepasste, gestaffelte Monats-Pauschale erhoben. Diese Pauschale dient dazu, die Selbstkosten des Anbaus zu decken und ihn stetig zu verbessern. Die Pauschale wird erst erhoben, wenn die Blüten verfügbar sind. Idealerweise, kann diese Pauschale dann monatlich, später einmal per App, geändert werden. Möchtest Du also mal Deinen Konsum reduzieren, kannst Du das jederzeit machen. Wir prüfen ob dieses Modell den rechtlichen Vorschriften entspricht, oder eine grammweise Weitergabe zu Selbstkosten möglich ist.
So oder so werden die Erzeugnisse des Anbaus zu fairen und günstigen Konditionen weitergegeben.

Das kommt drauf an ….
Theoretisch hätten wir seit dem 1. April die Anbaugenehmigung beantragen können. Die hierfür zuständige Behörde wurde jedoch noch nicht benannt. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass die zuständige Behörde bis zu 3 Monate Zeit hat zu entscheiden. Sobald wir die Genehmigung haben, ist alles schon so vorbereitet, dass es maximal 3 weitere Monate dauert, bis Ihr die Blüten in den Händen halten könnt.Das heißt im Klartext: ohne gesetzliche Verzögerungen und angenommen, die zuständige Behörde lässt sich ganze 3 Monate Zeit – frühestens im Oktober.Wir wollen hier keine falschen Versprechungen machen und werden euch diesbezüglich ständig auf dem Laufenden halten.

Mitglieder einer Anbauvereinigung erhalten höchstens 25 Gramm Cannabis pro Tag und höchstens 50 Gramm Cannabis pro Monat zum Eigenkonsum. Für heranwachsende Mitglieder (das heißt Personen, die das 18. Lebensjahr, aber noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet haben) beträgt die monatliche Höchstweitergabemenge 30 Gramm Cannabis und darf einen THC-Gehalt von zehn Prozent nicht überschreiten.

Bei Personen, die das 18. Lebensjahr, aber noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet haben, darf ein THC-Gehalt von zehn Prozent nicht überschritten werden. Ansonsten gibt es keine Obergrenze.

Hierüber haben wir uns zwar Gedanken gemacht, aber noch keine Entscheidung getroffen. Wir melden uns bei euch, sobald wir mehr wissen.

Grundsätzlich sind Anbauvereinigungen auf kollektiven Anbau ausgerichtet und wir würden uns freuen, wenn Du mithilfst. Wir möchten jedoch nicht riskieren, dass dabei die Qualität des Cannabis beeinträchtigt wird, weshalb es auch ein wenig auf Deine Qualifikationen ankommt. Was den Grow betrifft, entscheidet hierüber der Anbaurat von GrowFarm. Neben dem Grow gibt es aber zahlreiche weitere Aufgaben, die Du übernehmen könntest. Insbesondere am Anfang, wenn die Halle vorbereitet und das Equipment aufgebaut wird, ist jede helfende Hand sehr willkommen. Aber keine Sorge – Du kannst auch ganz gemütlich passiv bleiben.

Wir wissen wie wichtig Dir Deine Daten sind und gehen deshalb äußerst sorgfältig mit ihnen um. Selbstverständlich ist bei uns alles DSVGO konform und Deine personenbezogenen Daten werden, ohne Deine Zustimmung, nicht an Dritte weitergegeben. Allerdings müssen wir gewisse Auflagen erfüllen. Zum einen müssen Cannabis Social Clubs prüfen können, ob Du bereits Mitglied in einem anderen CSC bist. Sonst könnte man sich theoretisch mehreren CSCs anschließen und mehr als die erlaubte monatliche Höchstmenge von 50 g beziehen. Hierfür wird es eine behördliche Datenbank geben, die diesen Abgleich ermöglicht. Diese Daten werden aber nicht automatisch an die Führerscheinstelle oder Polizei weitergegeben. Des Weiteren sind wir verpflichtet zu dokumentieren, welche Mengen an wen weitergegeben wurden. Hierauf kann die “zuständige Behörde”, auf Verlangen, zugreifen. Wir verstehen das so, dass dies nur bei Verstössen, seitens der Mitglieder oder der Vereinsführung, geschehen kann. Es erfolgt also keine automatische Weitergabe der Daten und schon gar nicht um Leuten den Führerschein abzunehmen, sondern vielmehr um Straftaten aufzudecken. Wenn ihr mehr lesen wollt, schaut euch den §26 des CanG mal an.

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